Bis wann kann ich meine Quellensteuer für das Jahr 2025 mit dem aktuellen ELM-Standard 4.0 übermitteln?
Alle QST-Übermittlungen, die für das Jahr 2025 übermittelt werden müssen, können noch bis einschliesslich März 2026 mit der alten Schnittstelle ELM 4.0 übermittelt werden. Weitere Infos finden sie HIER.
Was passiert ab Januar 2026?
Bei Nutzung einer Software für die Übermittlung von Quellensteuer, ist dies ab Januar 2026 nur dann möglich, wenn die verwendete Software die Schnittstelle ELM 5.0 etabliert hat und zertifiziert ist. Diese Massgabe wurde durch den Verein Swissdec definiert, der Lohnbuchhaltungssoftware in der Schweiz zertifiziert. Wenn Sie ONE 50 nutzen und in Ihrem Kanton bereits im Januar Quellensteuer abführen, ist dies mit ONE 50 zunächst nicht möglich.
Was unternimmt Infoniqa derzeit?
Infoniqa prüft eine Reihe von Massnahmen und entwickelt Behelfslösungen, mit denen die fristgerechte Übermittlung der ab 01.01.2026 anfallenden Quellensteuer weiterhin möglich ist.
- Infoniqa fragt bei den Steuerämtern aller Kantone an, inwiefern Fristerstreckungen grundsätzlich möglich sind. Ziel ist es, allen Kunden von ONE 50 eine standardisierte und mit den Steuerämtern abgestimmte Vorlage für ein Gesuch zur Verfügung zu stellen, mit der Kunden eine Fristerstreckung bei den für sie zuständigen Steuerämtern beantragen können.
Zeitplan: Diese Informationen wurden bereits angefragt und werden in 2-3 Wochen erwartet. - Zusätzlich stellt Infoniqa derzeit alle Informationen zusammen, um die manuelle Übermittlung der Quellensteuer an die Steuerämter zu ermöglichen, darunter
- kundenspezifische Reports der Lohndaten,
- detaillierte Informationen zur Kantons-spezifischen Übermittlung der Quellensteuer ( Link zu Beitrag Übersicht ELM 4.0 – 5.0 )
- Migrationspfade der Lohn-Mandanten etc. (Link zu Beitrag QST-Übermittlung Infos pro Kanton)
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Zeitplan: Diese Daten werden rechtzeitig bis spätestens Ende Dezember vollständig vorliegen.
Was bedeutet das für mich als ONE 50-Nutzer?
Da Sie als ONE 50-Nutzer die ab 01.01.2026 anfallende Quellensteuer nicht Software-basiert übermitteln können, ist es dennoch möglich, die Quellensteuer fristgerecht abzuführen. Dies erfordert eine manuelle Behelfslösung, bei der Sie die Quellensteuer-Daten im Portal des für Sie zuständigen Steueramts eintragen.
Damit Sie möglichst wenig Aufwand dabei haben, stellt Ihnen Infoniqa ab Januar 2026 einen Report der Lohndaten per Download zur Verfügung, mit dessen Hilfe sie die Quellensteuer händisch eintragen können. Die zuständigen Steuerämter sind HIER nach Kanton aufgeführt.
Ab wann verfügt ONE 50 über die ELM 5.0-Zertifizierung?
Laut Infoniqa sieht der neue Zeitplan vor, dass ONE 50 bis Ende April 2026 die benötigte ELM-Zertifizierung erhält. Infoniqa hat dazu in externe IT-Dienstleister und zusätzliche Projektmanager investiert, um sicherzustellen, dass genügend Ressourcen vorhanden sind, um diesen Zeitplan einzuhalten.
