Wie lange kann ELM 4.0 noch verwendet werden?
| Q4 – 2025 (bis 31.12.2025) | Q1 – 2026 (bis 31.03.2026) | Q2 – 2026 (bis 30.06.2026) | AB 01.07.2026 | |
| QST-Übermittlung für das Jahr 2025 | ELM 4.0 | ELM 4.0 | ELM 5.0 | ELM 5.0 |
| QST-Übermittlung für das Jahr 2026 | ELM 5.0 | ELM 5.0 | ELM 5.0 | |
| Alle anderen Übermittlungen wie Jahresmeldungen AHV, EMA, usw. | ELM 4.0 | ELM 4.0 | ELM 4.0 | ELM 5.0 |
Welche Version von ONE 50 brauche ich zu welchem Zeitpunkt?
MIT Quellensteuer pflichtigen Mitarbeiter -> Version 2026 AU1
Wenn im Lohn Mandant 2026 Quellensteuer pflichtige Mitarbeiter vorhanden sein werden oder im Verlauf des Jahres neue/bestehende Mitarbeiter Quellensteuer pflichtig werden, sollte der neue Mandant 2026 unbedingt mit der Version 2026 AU1 erstellt werden!
Dies ist nötig, weil wir mit der Version 2026 AU1 neue Lohnarten ausliefern. Ein Lohnarten-Abgleich in älteren Versionen reicht leider nicht, da zum Teil Funktionen auf den Lohnarten angepasster werden mussten. Diese Funktionen sind hartkodiert und nur mit der neuen Version 2026.1 verfügbar!
Wenn der Mandant 2026 nach erfolgreichem Jahreswechsel geöffnet wird, erscheint eine Message-Box, welche den Benutzer darauf aufmerksam macht, den Lohnartenabgleich zu machen.
Detaillierte Informationen dazu gibt es hier
Hier können Sie den neuen Vorlagemandanten „Daten2026“ zusätzlich herunterladen. Link: https://daten.atus.ch/download/INFONIQA/
OHNE Quellensteuer pflichtigen Mitarbeiter -> Version 2025.2
Für die Jahresmeldungen können die nötigen Stammdaten auch noch nach dem ersten Lohnlauf (2026) nachgepflegt werden. Falls möglich, empfehlen wir aber auch in diesem Fall die aktuellste Version zu verwenden.
Was muss beim Migrieren von Lohn-Mandanten aus älteren Versionen beachtet werden?
Lohnmandanten aus der Version ONE 50 2024 und älter, sollten nicht direkt mit der V2026(1) geöffnet werden. Wir empfehlen für die Migration einen Zwischenschritt mit der Version V2025.2.
