Quellensteuermeldungen an Steuerverwaltungen Jan-April 2026 – Übergangslösungen & Empfehlungen.
Die zertifizierte ELM-Version von Infoniqa ONE 50 wird erst im April 2026 verfügbar sein.
Dies bedeutet, dass Kundinnen und Kunden, die ihre Quellensteuer-Meldungen aktuell monatlich über die ELM-Schnittstelle an die Steuerbehörden übermitteln, diese Funktion ab der Lohnperiode Januar 2026 vorübergehend nicht nutzen können.
Um Sie bestmöglich zu unterstützen, stellen wir Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht mit Empfehlungen und kantonsspezifischen Informationen zur Verfügung – basierend auf unseren Rückmeldungen aus allen 26 Kantonen.
Unsere Empfehlungen
1) Anpassung des Meldezeitraums (falls vom Kanton erlaubt)
Einige Kantone erlauben statt monatlicher Meldungen einen quartalsweisen, halbjährlichen oder jährlichen Meldezeitraum.
In der untenstehenden Tabelle sehen Sie unter Meldezeitraum, was für Ihren Kanton gilt.
> Wenn ein längerer Zeitraum als monatlich möglich ist, informieren Sie Ihren Kanton, dass Sie die Quellensteuermeldungen ab Januar 2026 entsprechend umstellen. So reduzieren Sie Ihren manuellen Aufwand erheblich. Die Kontaktangaben finden Sie in unserer Online Help.
2) Fristerstreckung (für Kunden mit Meldungen an mehrere Kantone)
Falls Sie Quellensteuer monatlich an mehrere Kantone melden müssen, empfehlen wir, für den Zeitraum Januar–April 2026 eine Fristerstreckung zu beantragen.
Ob dies möglich ist, entnehmen Sie der Tabelle.
Bitte beachten Sie:
- Bei Fristerstreckung können Verzugszinsen anfallen (s. Hilfstabelle).
- Für das Gesuch steht Ihnen eine Vorlage zur Verfügung. Wir empfehlen das Gesuch bis Ende Dezember 2025 einzureichen.
- Bitte geben Sie in jedem Schreiben Ihre SSL-Nummer an.
3) Monatliche Meldung via Online-Portal (falls verfügbar)
Einige Kantone bieten ein Online-Portal für die monatliche Erfassung an. Ansonsten ist das Papierformular einzureichen.
Nutzen Sie zur Vereinfachung den Download-Report aus Infoniqa ONE 50, der Sie bei der manuellen Eingabe unterstützt.
Achten Sie dabei unbedingt auf die Einreichefristen, um Verzugszinsen zu vermeiden.
❗ Wichtige Hinweise
- Wir empfehlen, den Kanton vorab zu informieren, wenn Sie
- den Meldezeitpunkt ab Januar anpassen und/oder
- vorübergehend auf Papier oder Online-Portal umstellen.
- Bei der Rückumstellung ab Mai 2026 ist eine erneute Information an den Kanton erforderlich
- Lohndaten aus Vorperioden müssen nicht erneut über ELM 5.0 gemeldet werden.
- Bezugsprovisionen können ggf. entfallen (s. Hilfstabelle).
- Bei nicht-monatlichen Abrechnungen benötigen die Kantone mehr Zeit für die Bearbeitung.
- Wenn Sie auf „Quartalsweise“ umstellen, können Sie bei Auslieferung von ELM 5.0 im April die Schnittstelle für die Übermittlung der Monate Januar-März verwenden. Dabei müssen die Daten Monat für Monat übermittelt werden.
Alle kantonsspezifischen Vorgaben, Fristen und Kontaktadressen finden Sie in unserer Hilfstabelle.
Eine Übersicht zu den einzelnen Kantonen finden Sie unter folgendem Link:
Hilfstabelle (1)
| Kanton | Meldezeitraum nebst monatlich | Medium nebst ELM | Fristerstreckung möglich | Verzugszinsen | Bezugsprovision | Kommentare | Übermittlung Online-Portal | Übermittlung manuell / papierform |
| Aargau | – | Online-Portal, Online-Formular | Ja | Ja, möglich | unverändert | eQuellensteuer-Portal | ||
| Appenzell Ausserrhoden | Quartalsweise | Papierform | Nein, Abgabefrist: 30 Tage | Nein | unverändert | Excel | ||
| Appenzell Innerrhoden | Quartalsweise | Papierform | Einzelfallentscheid | Ja | unverändert | Verzugszins erst wenn Zahlung für 1.Q.26 nach dem 31.05.26 erfolgt | Excel | |
| Basel-Landschaft | – | Online-Portal ab 1.1.2026, Papierform | Ja | Ja (1.25%) | Unverändert 1% | eQuellensteuerabrechnung | Excel PDF | |
| Basel-Stadt | Quartalsweise | Papierform | Ja | Ja (3.5%) | unverändert | eSteuern für Quellensteuer | ||
| Bern | Quartalsweise, jährlich | Online-Portal, Papierform | Nein | Nein | Bei Papierform nur 1% statt 2% | BE-Login | ||
| Fribourg | jährlich | Papierform | Bei Papierform nur 1% statt 2% | Da die Meldung erst Ende Jahr fällig ist, benötigt es keine Aktion der Kunden | Onlineportal | |||
| Genf | jährlich | Online-Portal ISeL | Ja | Keine Angabe | entfällt | Anleitung Portal | Formular muss angefordert werden | |
| Glarus | Quartalsweise, wenn <11 Mitarbeiter | Online-Portal, Papierform | Ja | Nein | Bei Papierform nur 1% statt 2% | eQst.GL | ||
| Graubünden | Quartalsweise, wenn < 5 Mitarbeiter | Online-Portal | Ja | Nein | Bei Papierform nur 1% statt 2% | SofTax GR QUEST | ||
| Jura | Quartalsweise | Papierform | Ja | Ja | unverändert | In Abklärung | ||
| Luzern | Quartalsweise | Papierform | Nein | Nein | Bei Papierform nur 1% statt 2% | eTax | Excel | |
| Neuenburg | Quartalsweise | Papierform | Nein | Ja | unverändert | In Abklärung | ||
| Nidwalden | Monatlich bei ELM Quartalsweise über eQst.NW | Online: eQst.NW Papierform | Nein | Ja | unverändert | etax | ||
| Obwalden | Monatlich bei Clever Tax QSt | Online: Clever Tax QSt Papierform | Ja | Ja | Kann gekürzt werden | eQST | Excel PDF | |
| Schaffhausen | – | Papierform | Ja | 5% nach 30 Tagen | Entfällt (sonst 2%) | Excel | ||
| Schwyz | – | Papierform | Ja | Ja, möglich | unverändert | Divers | ||
| Solothurn | Quartalsweise für Papierform | Online-Portal, Papierform | Ja | Nein | Unverändert | Etax | ||
| St. Gallen | Monatlich | Papierform | Nein | Nein, aber Bussen sind möglich | In jedem Fall 1% | Abraxas | PDF an ksta.quest@sg.ch | |
| Thurgau | – | Online-Portal, Papierform | Nein | Ja | Papier nur 1% sonst unverändert | Equest | Divers | |
| Ticino | Quartalsweise | Online-Portal Ifonte | Nein | Ja | Keine Angabe | iFonte | ||
| Uri | Quartalsweise | Papierform | Ja | Nein | unverändert | Excel | ||
| Waadt | – | Online-Portal bis 50 Mitarbeiter | Noch nicht entschieden, Mitteilung an uns sollte schriftlich folgen | Noch nicht entschieden, Mitteilung an uns sollte schriftlich folgen | Online-Portal unverändert | Bei über 50 Mitarbeitern bitte das Steueramt kontaktieren für eine Lösungsfindung | e-DPI | |
| Wallis | – | Onlineportal | Nein | Ja, nach 30 Tagen 3.75% | unverändert | Die Kunden erhalten im Januar 12 Einzahlungsscheine. Die QST muss jeden Monat bezahlt werden. Es besteht die Möglichkeit, NUR die Zahlungen zu machen (anhand des Reports im Lohn) und die Monate Jan-Mar nachzuliefern per ELM. Sollte es allerdings eine Differenz zu Gunsten des Steueramtes geben, würde darauf ein Verzugszins von 3.75% erhoben. | Online-Portal | |
| Zug | Quartalsweise, (evtl. halbjährlich, jährlich) | Papierform | Nein | Nein | unverändert | QST.zg/app | Divers | |
| Zürich | Quartalsweise bei < 10 Mitarbeiter oder auf Antrag | Webportal eQuest (max. 30 quellensteuerpflichtige Mitarbeiter Papierabrechnung | Ja | Ja | Unverändert (2%) | eQuest | Excel |
(1) Hinweis: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung.
E-Mail Vorlagen
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