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// Support-Infos | Dezember 16, 2025

QST-Übermittlung Infos pro Kanton

jschibig

Quellensteuermeldungen an Steuerverwaltungen Jan-April 2026 – Übergangslösungen & Empfehlungen.

Die zertifizierte ELM-Version von Infoniqa ONE 50 wird erst im April 2026 verfügbar sein. 

Dies bedeutet, dass Kundinnen und Kunden, die ihre Quellensteuer-Meldungen aktuell monatlich über die ELM-Schnittstelle an die Steuerbehörden übermitteln, diese Funktion ab der Lohnperiode Januar 2026 vorübergehend nicht nutzen können. 

Um Sie bestmöglich zu unterstützen, stellen wir Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht mit Empfehlungen und kantonsspezifischen Informationen zur Verfügung – basierend auf unseren Rückmeldungen aus allen 26 Kantonen. 

Unsere Empfehlungen 

1) Anpassung des Meldezeitraums (falls vom Kanton erlaubt) 

Einige Kantone erlauben statt monatlicher Meldungen einen quartalsweisen, halbjährlichen oder jährlichen Meldezeitraum. 
In der untenstehenden Tabelle sehen Sie unter Meldezeitraum, was für Ihren Kanton gilt. 

> Wenn ein längerer Zeitraum als monatlich möglich ist, informieren Sie Ihren Kanton, dass Sie die Quellensteuermeldungen ab Januar 2026 entsprechend umstellen. So reduzieren Sie Ihren manuellen Aufwand erheblich. Die Kontaktangaben finden Sie in unserer Online Help. 

2) Fristerstreckung (für Kunden mit Meldungen an mehrere Kantone) 

Falls Sie Quellensteuer monatlich an mehrere Kantone melden müssen, empfehlen wir, für den Zeitraum Januar–April 2026 eine Fristerstreckung zu beantragen. 
Ob dies möglich ist, entnehmen Sie der Tabelle. 

Bitte beachten Sie: 

  • Bei Fristerstreckung können Verzugszinsen anfallen (s. Hilfstabelle). 
  • Für das Gesuch steht Ihnen eine Vorlage zur Verfügung. Wir empfehlen das Gesuch bis Ende Dezember 2025 einzureichen. 
  • Bitte geben Sie in jedem Schreiben Ihre SSL-Nummer an. 

3) Monatliche Meldung via Online-Portal (falls verfügbar) 

Einige Kantone bieten ein Online-Portal für die monatliche Erfassung an. Ansonsten ist das Papierformular einzureichen. 
Nutzen Sie zur Vereinfachung den Download-Report aus Infoniqa ONE 50, der Sie bei der manuellen Eingabe unterstützt. 

Achten Sie dabei unbedingt auf die Einreichefristen, um Verzugszinsen zu vermeiden. 

❗ Wichtige Hinweise 

  • Wir empfehlen, den Kanton vorab zu informieren, wenn Sie
    • den Meldezeitpunkt ab Januar anpassen und/oder 
    • vorübergehend auf Papier oder Online-Portal umstellen. 
  • Bei der Rückumstellung ab Mai 2026 ist eine erneute Information an den Kanton erforderlich 
  • Lohndaten aus Vorperioden müssen nicht erneut über ELM 5.0 gemeldet werden. 
  • Bezugsprovisionen können ggf. entfallen (s. Hilfstabelle). 
  • Bei nicht-monatlichen Abrechnungen benötigen die Kantone mehr Zeit für die Bearbeitung. 
  • Wenn Sie auf „Quartalsweise“ umstellen, können Sie bei Auslieferung von ELM 5.0 im April die Schnittstelle für die Übermittlung der Monate Januar-März verwenden. Dabei müssen die Daten Monat für Monat übermittelt werden. 

Alle kantonsspezifischen Vorgaben, Fristen und Kontaktadressen finden Sie in unserer Hilfstabelle. 

Eine Übersicht zu den einzelnen Kantonen finden Sie unter folgendem Link


Hilfstabelle (1) 

Kanton Meldezeitraum nebst monatlich Medium nebst ELM Fristerstreckung möglich Verzugszinsen Bezugsprovision Kommentare Übermittlung Online-Portal Übermittlung manuell / papierform 
Aargau – Online-Portal,  Online-Formular Ja Ja, möglich unverändert   eQuellensteuer-Portal   
Appenzell Ausserrhoden Quartalsweise Papierform Nein, Abgabefrist: 30 Tage Nein unverändert     Excel 
Appenzell Innerrhoden Quartalsweise Papierform Einzelfallentscheid Ja unverändert Verzugszins erst wenn Zahlung für 1.Q.26 nach dem 31.05.26 erfolgt   Excel 
Basel-Landschaft – Online-Portal ab 1.1.2026, Papierform Ja Ja (1.25%) Unverändert 1%   eQuellensteuerabrechnung Excel PDF   
Basel-Stadt Quartalsweise Papierform Ja Ja (3.5%) unverändert   eSteuern für Quellensteuer PDF 
Bern Quartalsweise, jährlich Online-Portal, Papierform Nein Nein Bei Papierform nur 1% statt 2%   BE-Login PDF 
Fribourg jährlich Papierform     Bei Papierform nur 1% statt 2%   Da die Meldung erst Ende Jahr fällig ist, benötigt es keine Aktion der Kunden Onlineportal PDF 
Genf jährlich Online-Portal ISeL Ja Keine Angabe entfällt   Anleitung Portal   Formular muss angefordert werden 
Glarus Quartalsweise, wenn <11 Mitarbeiter Online-Portal, Papierform Ja Nein Bei Papierform nur 1% statt 2%   eQst.GL   
Graubünden Quartalsweise, wenn < 5 Mitarbeiter Online-Portal Ja Nein Bei Papierform nur 1% statt 2%   SofTax GR QUEST PDF 
Jura Quartalsweise Papierform Ja Ja unverändert     In Abklärung 
Luzern Quartalsweise Papierform Nein Nein Bei Papierform nur 1% statt 2%   eTax Excel 
Neuenburg Quartalsweise Papierform Nein Ja unverändert  In Abklärung  
Nidwalden Monatlich bei ELM Quartalsweise über eQst.NW Online: eQst.NW Papierform Nein Ja unverändert   etax PDF 
Obwalden Monatlich bei Clever Tax QSt Online: Clever Tax QSt Papierform Ja Ja Kann gekürzt werden   eQST Excel PDF   
Schaffhausen – Papierform Ja 5% nach 30 Tagen Entfällt (sonst 2%)     Excel 
Schwyz – Papierform Ja Ja, möglich unverändert     Divers 
Solothurn Quartalsweise für Papierform Online-Portal, 
Papierform 
Ja Nein Unverändert   Etax PDF 
St. Gallen Monatlich Papierform Nein Nein, aber Bussen sind möglich In jedem Fall 1%   Abraxas PDF 
an ksta.quest@sg.ch 
Thurgau – Online-Portal, Papierform Nein Ja Papier nur 1% sonst unverändert   Equest Divers 
Ticino Quartalsweise Online-Portal Ifonte Nein Ja Keine Angabe   iFonte   
Uri Quartalsweise Papierform Ja Nein unverändert     Excel 
Waadt – Online-Portal bis 50 Mitarbeiter Noch nicht entschieden, Mitteilung an uns sollte schriftlich folgen   Noch nicht entschieden, Mitteilung an uns sollte schriftlich folgen   Online-Portal unverändert Bei über 50 Mitarbeitern bitte das Steueramt kontaktieren für eine Lösungsfindung e-DPI   
Wallis – Onlineportal Nein Ja, nach 30 Tagen 3.75% unverändert Die Kunden erhalten im Januar 12 Einzahlungsscheine. Die QST muss jeden Monat bezahlt werden. Es besteht die Möglichkeit, NUR die Zahlungen zu machen (anhand des Reports im Lohn) und die Monate Jan-Mar nachzuliefern per ELM. Sollte es allerdings eine Differenz zu Gunsten des Steueramtes geben, würde darauf ein Verzugszins von 3.75% erhoben. Online-Portal   
Zug Quartalsweise, (evtl. halbjährlich, jährlich) Papierform Nein Nein unverändert   QST.zg/app Divers 
Zürich Quartalsweise bei < 10 Mitarbeiter oder auf Antrag Webportal eQuest (max. 30 quellensteuerpflichtige Mitarbeiter Papierabrechnung Ja Ja Unverändert (2%)   eQuest Excel 

(1) Hinweis: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung. 

E-Mail Vorlagen 

Wir senden Ihnen gerne die E-Mail Vorlage welche von Infoniqa erarbeitet wurde gerne zu. HIER geht es zur Kontaktaufnahme