Familienzulagen werden erhöht
// Buchhaltung | News | Januar 20, 2025

Erhöhung der Familienzulagen

jschibig

Erhöhung der Familienzulagen ab 1. Januar 2025

Die Beträge der Familienzulagen werden erstmals seit 2009 angepasst. Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende neue Mindestansätze:

  • Kinderzulage: Erhöhung von 200 auf 215 Franken pro Monat
  • Ausbildungszulage: Erhöhung von 250 auf 268 Franken pro Monat

Diese Anpassung wurde vom Bundesrat am 28. August 2024 beschlossen, um die Familienzulagen an die Preisentwicklung anzupassen. Die Grundlage dafür bildet das Familienzulagengesetz (FamZG), das die Mindestansätze für Kinder- und Ausbildungszulagen festlegt.

In Kantonen, die die bundesrechtlichen Mindestansätze auszahlen, erfolgt die Anpassung automatisch. Dazu gehören:

  • Kinderzulagen: ZH, GL, SO, BL, AG, TG und TI
  • Ausbildungszulagen: ZH, GL, SO, BL, AG und TI

In Kantonen mit höheren Zulagen als den Mindestansätzen sind keine oder abweichende Anpassungen vorgesehen.

Diese Erhöhung berücksichtigt die Teuerung, da der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) seit 2009 um mehr als 5 Punkte gestiegen ist. Gleichzeitig erfolgt auch eine Anpassung der AHV-Renten zum Jahreswechsel.

Was bedeutet das für Sie?
Die neuen Ansätze unterstützen Eltern und Ausbildungsfamilien noch stärker bei den Kosten des Unterhalts und der Bildung ihrer Kinder. Weitere Informationen zu den Familienzulagen finden Sie bei den kantonalen Familienausgleichskassen.

Für Ihre one50 Lohnbuchhaltung haben wir die Anpassungen vorgenommen. Bitte senden Sie uns eine E-Mail an support@atus.ch, dann stellen wir Ihnen die Datei und die Anleitung mit den neuen Kinderzulagen zu.