ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

0. Geltungsbereich

0.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die Beziehungen zwischen dem Kunden und der ATUS AG (nachfolgend „ATUS“ genannt) für sämtliche von ATUS angebotenen Dienstleistungen und Produkte.

0.2 Als Kunden werden alle natürlichen oder juristischen Personen bezeichnet, welche mit ATUS einen Vertrag abgeschlossen haben.

0.3 Schriftliche oder elektronisch akzeptierte zusätzliche Vereinbarungen, wie Basisverträge, Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements usw. finden ergänzend Anwendung und gehen diesen AGB im Falle von Widersprüchen vor. Massgeblich ist die jeweils aktuelle und im Internet publizierte Fassung der AGB im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Vertragsverlängerung.

0.4 Mit dem Abschluss des Vertrages, spätestens aber mit der erstmaligen Nutzung der Dienstleistungen von ATUS gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die unter Ziffer 0.3 vorstehend genannten, auf die jeweiligen Leistungen anwendbaren Vereinbarungen als akzeptiert und angenommen.

0.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder sonstige von diesen AGB abweichende Bedingungen gelten als wegbedungen, es sei denn, diese sind von ATUS schriftlich bestätigt worden.

1. Leistungen von ATUS

1.1. ATUS bietet Dienstleistungen aller Art im Bereich Beratung und Einführung von Softwareapplikationen, Softwareentwicklung, Softwaremiete, Anwendersupport, Softwarewartung und Beratung an und stellt diese im Rahmen des jeweiligen Vertrages und den betrieblich zur Verfügung stehenden Ressourcen bereit. Der Umfang der Leistungen sowie deren Spezifikationen und allfällige besondere Nutzungsbedingungen ergeben sich aus den unter Ziffer 0.3 vorstehend genannten Vereinbarungen respektive aus den auf www.atus.ch verfügbaren Angebotsbedingungen. ATUS behält sich vor, Dienstleistungen und Produkte unter Einhaltung einer angemessenen Vorankündigungsfrist jederzeit anzupassen oder nicht mehr anzubieten.

ATUS gewährleistet gegenüber dem Kunden, dass die Software im Zeitpunkt der Bestellung im Wesentlichen gemäss den mitgelieferten Instruktionen arbeitet. Die Eignung der Software für einen bestimmten Verwendungszweck und die Kompatibilität mit anderer als in den Instruktionen aufgeführten Soft- und Hardware wird nicht zugesichert. ATUS schliesst jede weitere Haftung und Gewährleistung bezüglich der Software und der damit erzielten Resultate aus. ATUS ist insb. nicht für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Verlust von Informationen oder von Daten oder anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung der Software oder der Unfähigkeit, die Software bestimmungsgemäss zu benutzen, entstehen. In jedem Fall ist die Haftung auf den Betrag, den der Kunde für die Lizenz tatsächlich bezahlt hat, beschränkt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch den Lizenzgeber verursacht wurden.

1.2 Zur Vertragserfüllung kann ATUS-Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen und ist dabei ausschliesslich für die richtige Auswahl und Instruktion dieser Dritten verantwortlich.

2. Vertragsschluss, Beginn des Vertragsverhältnisses, Kundenaccount

2.1 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme (Brief oder E-Mail) des Angebots einer Dienstleistung von ATUS durch den Kunden zustande. Im Fall der Bestellung einer Dienstleistung durch den Kunden via Internet (z.B. über den Kundenaccount) gilt der Vertrag mit der schriftlichen Bestätigung (Brief oder E-Mail) von ATUS bzw. mit dem Beginn der Leistungserbringung durch ATUS als abgeschlossen. Die Leistungserbringung bzw. Zustellung von Zugangsdaten auf Basis einer elektronischen Bestellung des Kunden kommt dabei einer Bestätigung durch ATUS gleich. Das Vertragsverhältnis beginnt auf jeden Fall spätestens im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch den Kunden.

2.2 Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich ATUS zur Erbringung und der Kunde zur Abnahme und Bezahlung der erbrachten Leistungen.

3. Dauer des Vertrages, Kündigung und Beendigung

3.1 Die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin bestimmen sich nach dem jeweiligen Vertrag, der mit ATUS abgeschlossen wurde. Wenn mit ATUS keine Fristen vereinbart wurden, gelten standardmässig eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils auf Ende des Vertragsablaufes. Erfolgt die Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung der Leistung des Kunden pro rata temporis nicht möglich.

3.2 Die Parteien können den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ungeachtet bestehender Mindestvertragslaufzeiten kündigen, sofern wichtige Gründe vorliegen, welche die Fortsetzung des Vertrags aus objektiven Gründen unzumutbar machen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, sofern gegen den Kunden ein Konkurs- oder Nachlassstundungsverfahren eröffnet oder die Zahlungsunfähigkeit des Kunden sonst wie erstellt ist, sowie den in Ziffer 5.3 und 8.4 nachstehend genannten Fällen.

3.3 Die Kündigung hat schriftlich per Brief oder E-Mail zu erfolgen und ist erst gültig, wenn sie bei der anderen Partei eingegangen ist. Die Kündigung ist rechtsgültig, wenn diese von der ATUS bestätigt wurde. Bei Verträgen über Leistungen von ATUS, welche mittels Bestellungen des Kunden über den Kundenaccount zu Stande kommen, kann die Kündigung in ausgewählten Fällen alternativ über den Kundenaccount erfolgen.

3.4 Bei Kündigung des Vertrages durch den Kunden vor Inbetriebnahme der Dienstleistung schuldet der Kunde ATUS sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.

3.5 Löst ATUS den Vertrag auf, weil der Kunde rechts- oder vertragswidrig gehandelt, gegen seine Pflichten gemäss Ziffern 5. und 8. der vorliegenden AGB verstösst oder die von ATUS erbrachten Dienstleistungen anderweitig missbraucht hat, so schuldet der Kunde ATUS sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.

4. Haftung

4.1 ATUS kann für ihre Dienstleistungen weder den ununterbrochenen störungsfreien Betrieb noch den störungsfreien Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt garantieren. Jegliche Haftung für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung oder der Einführung neuer Technologien dienen, wird wegbedungen. Gleiches gilt für Betriebsunterbrüche aufgrund höherer Gewalt. Sämtliche Leistungen erfolgen auf einer „best effort“-Basis, vorbehalten bleiben individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden.

4.2 ATUS übernimmt keine Verantwortung für Schäden, welche der Kunde durch den Missbrauch seiner Infrastruktur durch Dritte bzw. durch sonstige Eingriffe von Dritten (z.B. durch Schadprogramme oder durch Eindringen in passwortgeschützte Bereiche) erleidet.

4.3 Jede weitergehende Haftung von ATUS und ihrer Erfüllungsgehilfen für einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für indirekten Schaden wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter und für Folgeschäden aus Produktionsausfall sowie Datenverlust wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

4.4 Sofern vorstehend nicht bereits geregelt, beschränkt sich die Haftung von ATUS auf grobfahrlässig bzw. absichtlich verursachte Schäden. Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Wert, der vom Kunden zu leistende jährliche Vergütung beschränkt.

4.5 Der Kunde haftet gegenüber ATUS für sämtliche Schäden, die ATUS aus der Verletzung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten des Kunden erwachsen, insbesondere auch in Fällen von Datenkriminalität, Datenmissbrauch und sogenannten Hacking-Angriffen auf das Netz oder die Infrastruktur von ATUS.

5. Pflichten und Rechte des Kunden

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, die von ATUS angebotenen Dienstleistungen ausschliesslich im Rahmen der geltenden nationalen und internationalen Gesetze sowie der geltenden ethischen und generell akzeptierten Regeln des Zusammenwirkens im Internet zu nutzen. Er verpflichtet sich, die Schweizer Gesetze sowie die für die Schweiz massgebenden internationalen Vereinbarungen insbesondere betreffend Datenschutz, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an Marken, lauteren Wettbewerb und verwandte Gebiete zu respektieren und einzuhalten sowie keinerlei Inhalte oder Dienstleistungen zu verbreiten, die gegen die Rechtsordnung, den guten Geschmack, die guten Sitten und Gebräuche verstossen oder sonst wie einen zweifelhaften Inhalt aufweisen.

5.2 ATUS behält sich im Falle eines konkreten Hinweises oder eines begründeten Verdachts auf ein rechts- oder vertragswidriges Verhalten seitens des Kunden vor, geeignete Massnahmen zu treffen. Bei Bekanntwerden eines entsprechenden Falles steht es ATUS frei, den Vertrag einseitig fristlos zu kündigen, die Dienstleistungen per sofort zu deaktivieren oder alternativ den Kunden aufzufordern, die rechts- oder vertragswidrigen Inhalte umgehend zu entfernen. Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten, ebenso entsprechende rechtliche und strafrechtliche Schritte, insbesondere die Anzeige des Sachverhaltes an die Strafbehörden.

5.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die nötigen Sicherheitsvorkehrungen trifft, um einen sicheren Datenfluss zu gewährleisten. Er ist gegenüber ATUS für die Benützung seines Accounts verantwortlich. Passwörter und Identifikationen dürfen Drittpersonen nicht mitgeteilt werden. Geschieht dies durch oder auf Wunsch des Kunden dennoch, so ist dieser für die allfälligen Folgen verantwortlich. Insbesondere sorgt der Kunde selbst für die Einhaltung der entsprechenden Alterslimiten beim Zugriff auf das Internet.

5.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, sich regelmässig über aktuelle Sicherheitsbedrohungen zu informieren und zeitgerecht entsprechende Gegenmassnahmen zu treffen. Der Kunde unterlässt zudem jede Form der Nutzung, welche die Sicherheit, Stabilität und Verfügbarkeit der Infrastruktur von ATUS bzw. von Dritten beeinträchtigen könnte, insbesondere durch unzureichend geschützte Mailserver, durch Versenden von Spam oder durch Angriffe auf bzw. Manipulation von Netzwerkinfrastrukturen Dritter.

5.5 Der Kunde ist für die Sicherung seiner Inhalte verantwortlich. ATUS übernimmt keinerlei Gewähr für die Sicherung der auf ihrer Infrastruktur gespeicherten Daten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass – sofern er seine Daten nicht regelmässig sichert – ein Datenverlust nicht ausgeschlossen werden kann.

5.6 Sämtliche Schutzrechte, insbesondere die Urheberrechte an der von ATUS lizenzierten Software, stehen ausschliesslich ATUS bzw. deren Lieferanten und den Herstellern zu. In Bezug auf die von ATUS angebotenen Leistungen erhält der Kunde ein nicht ausschliessliches, auf die Dauer der Vertragsbeziehung zwischen ATUS und dem Kunden beschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an diesen Leistungen für den eigenen Gebrauch eingeräumt. Eine Nutzung durch Dritte ist nicht gestattet, ausser dies wäre ausdrücklich vereinbart. Ergänzende Regelungen zu den Bedingungen der Nutzung von Leistungen Dritter (wie z.B. Lizenzbedingungen für Software) gelten als ausdrücklich mitvereinbart

6. Störungsbehebung

6.1 ATUS stellt zur Unterstützung ihrer Kunden in technischen Fragen betreffend Handhabung und Installation der angebotenen Dienstleistungen sowie für die Meldung von Störungen oder Fehlverhalten der Produkte eine kostenlose Hotline sowie einen E-Mail-Support zur Verfügung. Der Umfang des Supports und die Betriebszeiten ergeben sich aus den unter Ziffer 0.3 vorstehend genannten Vereinbarungen respektive werden auf www.atus.ch publiziert. Sofern der Kunde, die von ATUS angebotenen Dienstleistungen unter Zuhilfenahme von Software bzw. sonstiger Leistungen Dritter in Anspruch nimmt, erstreckt sich die vorgenannte Unterstützung explizit nicht auf solche Leistungen Dritter. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit bzw. eine Störungsbehebung innert einer bestimmten Zeit besteht nicht. Vorbehalten bleiben individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden.

6.2 Verlangt ein Kunde die Beseitigung von Störungen, trägt er die dabei bei ATUS anfallenden Kosten, sofern sich die Störung auf Mängel der vom Kunden benützten Ausrüstung oder Fehler in deren Handhabung bzw. generell nicht auf die Infrastruktur von ATUS zurückführen lassen.

7. Datenschutz und Datensicherheit

7.1 Der Kunde ist für Massnahmen zur Sicherung und Abschirmung seiner Daten bzw. seines Netzes gegen das Eindringen oder anderweitige Angriffe auf diese durch unbefugte Dritte selbst verantwortlich.

7.2. Der Kunde anerkennt die Datenbearbeitung und Datenverwendung durch ATUS, soweit diese zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten (inkl. des Beizugs von Dritten zur Leistungserbringung gemäss Ziffer 1.3 vorstehend und der damit allenfalls verbundenen Datenweitergabe) sowie zum erhältlich machen der jeweiligen Vergütung, für das Bieten eines optimalen Service und zur Information über die gesamte Produktepalette notwendig sind. Der Kunde bestätigt, dass durch Datenbearbeitung betroffene Dritte (z.B. im Zusammenhang mit Kundenaccounts) von diesem über den Umfang und den Zweck der Datenbearbeitung informiert wurden und dieser zugestimmt haben.

8. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

8.1 Die Rechnungsstellung erfolgt aufgrund der vereinbarten Preise gemäss Vertrag oder allgemeingültiger Preisliste auf www.atus.ch sowie – bei nutzungsbasierter Vergütung – aufgrund der Aufzeichnungen von ATUS zum Nutzungsumfang und – Volumen des Kunden. Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Vergütungen für die Dienstleistungen von ATUS im Voraus geschuldet.

8.2 Der Kunde erhält die Rechnung in Papierform oder elektronischer Form als PDF per E-Mail.

8.3 Einwände des Kunden gegen die Rechnungen müssen ATUS innert 5 Arbeitstagen gemeldet werden, ansonsten die Rechnungen als genehmigt gelten. Die Rechnungen gelten auch dann als richtig, wenn die technischen Abklärungen von ATUS nach einer Beanstandung keine Fehler ergeben.

8.4 Die Zahlung hat bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu erfolgen, ansonsten der Kunde ohne weiteres in Verzug gerät. Nach erfolgloser 1. Mahnung hat ATUS das Recht, ihre Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung ohne Mitteilung an den Kunden zu sistieren, wobei die Vergütung trotz Sistierung weiterhin geschuldet ist. Ab der 2. Mahnung fallen zusätzlich Mahnspesen von CHF 50.00 pro jede weitere Mahnung an. Weitere Gebühren, insbesondere für die Betreibung, bleiben vorbehalten. Zusätzlich ist ATUS berechtigt, die Dienstleistung fristlos zu kündigen.

8.5 Bei allen Rechnungen können mögliche Fehler und Irrtümer von ATUS, während 5 Jahren ab Fälligkeit der Rechnungen berichtigt werden.

8.6 Preis- und Leistungsänderungen sind jederzeit vorbehalten. Allfällige Änderungen werden dem Kunden frühzeitig kommuniziert. Sofern der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden ist, hat er die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen nach Mitteilung der Änderung auf das Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen, andernfalls die Änderungen als genehmigt gelten.

9. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

ATUS behält sich vor, die AGB jederzeit abzuändern. Der Kunde wird schriftlich oder per E-Mail über Änderungen informiert. Mit Inkrafttreten der Änderungen gelten die geänderten AGB als akzeptiert, sofern der Kunde nicht innert einer Frist von 30 Tagen schriftlich (Brief, E-Mail) widerspricht.

10. Teilnichtigkeit

Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB sowie der zusätzlichen Vereinbarungen gemäss Ziffer 0.3 vorstehend als nichtig oder ungültig erweisen, tangiert dies die restlichen Bestimmungen nicht. Diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtige(n) Bestimmung(en) ist (sind) durch möglichst wirtschaftlich gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.

11. Gerichtsstand

Auf die vorliegenden Regelungen (AGB sowie die zusätzlichen Vereinbarungen gemäss Ziffer 0.3 vorstehend) ist ausschliesslich schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen auf ausländisches Recht des schweizerischen Internationalen Privatrechts (IPRG) oder von völkerrechtlichen Verträgen anwendbar. Für allfällige Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag ergeben, befindet sich – mit Ausnahme von zwingenden gesetzlichen Vorschriften – der ausschliessliche Gerichtsstand am Sitz der ATUS AG (zurzeit in Lufingen / ZH).

Gültig ab 01.01.2024